Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 10. Juli 2019 den Gesetzentwurf für eine Reform des Kinderbildungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Das hört sich zunächst gut an: Zusätzlich 490 Millionen Euro vom Land, 375 Millionen Euro von den Kommunen und 430 Millionen Euro vom Bund pro Jahr sollen die mehr als 10.000 Kindertagesstätten auskömmlich finanzieren und die Qualität deutlich verbessern. So der Wille der Landesregierung.
Dagegen bezweifelt die Freie Wohlfahrtspflege NRW den Sinn des Gesetzes: Christian Heine-Göttelmann, Vorsitzender der Freien Wohlfahrtspflege NRW, zum neuen Gesetzentwurf: „Grundsätzlich bedauern wir, dass eine grundlegende Neuausrichtung nicht gelungen ist. Für die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen und in der Tagespflege hätten die gesetzlichen und die finanziellen Grundlagen deutlich reformiert werden müssen. Auch wichtige Standardverbesserungen – etwa bei der Leitungsfreistellung oder den Verfügungszeiten – sind nicht berücksichtigt.“
Die zusätzlichen Mittel von Land und Kommunen seien aus Sicht der Freien Wohlfahrtspflege ein wichtiger Beitrag, um die strukturelle Unterfinanzierung der Kindertageseinrichtungen in NRW zu beseitigen. Positiv zu sehen sei auch: Die zusätzlichen Bundesmittel ermöglichen Verbesserungen in den Bereichen Ausbildung, Flexibilisierung und Fachberatung. Die Freie Wohlfahrtspflege begrüße zudem die Zusage des Landes, die Finanzierung nachhaltig sicherzustellen – sei es durch Bundesmittel oder aus Landesmitteln.
Im Bereich der Sachkosten allerdings, so stellt die Freie Wohlfahrtspflege fest, wird die auskömmliche Deckung der Basisfinanzierung der Einrichtungen um 570 Millionen Euro verfehlt. Dazu Heinz-Josef Kessmann, Vorsitzender des Arbeitsausschusses Tageseinrichtungen für Kinder: „Das ist eine nicht unerhebliche Lücke. Wenn diese bestehen bleibt, kann das zu Lasten der personellen Besetzung gehen.“
In diesem Zusammenhang sieht die Freie Wohlfahrtspflege die weitere Ausdehnung der Elternbeitragsfreiheit für ein zweites Kindergartenjahr kritisch. Die hierfür eingesetzten Mittel aus der Bundesförderung des sogenannten „Gute-Kita-Gesetzes“ hätten nach Ansicht der Freien Wohlfahrtspflege in die weitere Verbesserung der Betreuungsqualität fließen oder aus zusätzlichen Landesmitteln finanziert werden müssen, denn Eltern fordern zu Recht ein hohe Betreuungsqualität ein.
Nach wie vor kritisch bewerten die freien Träger die deutliche Absenkung des Trägeranteils der Kommunen, die auch durch zusätzliche Landesmittel ermöglicht wird. Der finanzielle Eigenanteil der freien und kirchlichen Träger, die etwa 7.500 Kitas in NRW unterhalten und der grundsätzlich rechtlich in Frage steht, wird dagegen kaum gesenkt.
„Die Freie Wohlfahrtspflege sieht noch erheblichen Verbesserungsbedarf am Reformgesetz und wird ihre Positionen offensiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einbringen“, so das abschließende Statement der Freien Wohlfahrtspflege NRW. (jgn)
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