Das Bundeskabinett hat in der vorigen Woche Verschärfungen beim Bürgergeld auf den Weg gebracht. So sollen Jobcenter künftig Arbeitslosen die Leistung für maximal zwei Monate komplett streichen können, wenn die Betroffenen eine Arbeitsaufnahme verweigern.
Manche Juristen bezweifeln die Vereinbarkeit der neuen Beschlussfassung mit dem Grundgesetz, da in dessen erstem Artikel das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum festgeschrieben ist. Zudem garantiert der Staat dieses Existenzminimum vorbehaltslos im Sinne des Sozialstaatsprinzips (Artikel 20). Das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stammt aus dem Jahr 2010.
Nun hat Unionsfraktionsvize Jens Spahn eine Verfassungsänderung angeregt, um noch schärfere Sanktionen beim Bürgergeld zu ermöglichen. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er, Menschen, die arbeiten könnten, ein Jobangebot aber nicht annähmen, sollten im Grunde gar kein Bürgergeld mehr bekommen.
Falls eine generelle Streichung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht gedeckt sei, sollte man die Verfassung ändern, so Spahn. Er erläuterte, wem ein Angebot gemacht oder wer vom Staat gefördert werde, habe dann auch die Pflicht, das zu nutzen. Wer sich dem dann verweigere, könne sich nicht darauf verlassen, durch andere finanziert zu werden. Das ließe sich so in der Verfassung aufnehmen, so der CDU-Politiker.
(Bild: pixabay)
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