Bei den Kosten für einen Stellplatz für ein Zelt handelt es sich um Unterkunftskosten und müssen vom Jobcenter als solche übernommen werden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 19 AS 1201/21
Bei den Kosten für einen Stellplatz für ein Zelt handelt es sich um Unterkunftskosten und müssen vom Jobcenter als solche übernommen werden.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L 19 AS 1201/21