Urteile

Rücknahme des Rentenantrags bedarf der Zustimmung

Wer nach Aufforderung durch das Jobcenter oder die Arbeitsagentur einen Antrag auf Rente (nach § 12a SGB II) oder Rehabilitation gestellt hat, kann diesen nur mit Zustimmung des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit zurücknehmen oder beschränken.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen – L14 R 455/19