Urteile Verschiedenes Wohnen

Anspruch auf Balkonkraftwerk

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, welches Mieterinnen und Mietern erlaubt, ein sogenanntes Balkonkraftwerk zu installieren. Die Steckersolargeräte werden damit als privilegierte Maßnahme ins Mietrecht aufgenommen.

Bisher brauchten Mieterinnen und Mieter die ausdrückliche Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin, wenn sie die entsprechenden Geräte installieren wollten. In dem neuen Gesetz wird in Abwägung die einhergehende bauliche Veränderung am Gebäude als minder relevant bewertet.

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