Das Sozialgericht Nürnberg hat in zwei Beschlüssen vom 30. Juli 2024 entschieden, dass die Ausgabe einer (einschränkenden) Bezahlkarte ohne Ermessensausübung und ohne Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls rechtswidrig ist. Daher hat es angeordnet, dass das Sozialamt vorläufig wieder in voller Höhe aufs Konto überweisen muss.
Zwar erteilt das Gericht in seiner Urteilsbegründung der Idee der Bezahlkarte nicht grundsätzlich eine Absage. Es störte sich aber im konkreten Fall an der fehlenden individuellen Prüfung und stellte hier hohe Anforderungen. So müssen die Behörden nach der Vorstellung des Gerichts in jedem einzelnen Fall entscheiden, ob eine Bezahlkarte sinnvoll und angemessen ist. Dafür müssten auch die Betroffenen gehört werden. Jede Bezahlkarte muss also individuell an die Umstände des Einzelfalls angepasst werden.
Sozialgericht Nürnberg – S 11 AY 15/24 ER (Quelle: tacheles-sozialhilfe.de)
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