Arbeit und Soziales Gesundheit & Pflege

Elektronische Patientenakte

Die Krankenkassen stellen allen gesetzlich Versicherten ab dem neuen Jahr eine elektronische Patientenakte (ePa) zur Verfügung. Diese enthält Arzt- und Befundberichte sowie Medikationslisten.

Über eine App kann die ePa vom Patienten selbst verwaltet werden. Nur der Patient entscheidet, wer die Akte einsehen darf. Der Einrichtung kann widersprochen werden, auch im Nachhinein. Wo und Wie das möglich ist, das teilt die Krankenkasse auf Anfrage mit.

(Bild: pixabay)

Sperre Redaktion
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