Arbeit und Soziales Urteile

Jobcenterleistungen nach Familienzusammenführung

Das BSG spricht diese Leistungen zu: Es handelt sich um die Ehefrau und zwei Kinder eines tunesischen Staatsbürgers, der seit 1999 in Deutschland lebt und der seit langem eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt. Dennoch verweigert das Jobcenter der Ehefrau und den Kindern nach dem Umzug nach Deutschland über mehrere Monate Leistungen. Weil die Kläger gesetzlich von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen seien, so das Jobcenter. Das trifft im vorliegenden Fall jedoch nicht zu, wie das BSG feststellt. Denn der Ehemann bzw. Vater der Kläger sei im fraglichen Zeitraum unzweifelhaft erwerbsfähig und leistungsberechtigt gewesen. Somit stehen dann auch seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern als nachgezogenen Familienangehörigen Leistungen nach SGB II zu, erklärte das Gericht.

Bundessozialgericht (BSG) – Urteil vom 17.7.24 (Az. B 7 AS 3/23 R)