Arbeit und Soziales

Zugang für alle

Gesetz beseitigt Hürden

Von Regina Ioffe

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde 2021 verabschiedet und tritt jetzt am 28. Juni 2025 in Kraft. Es fordert, dass digitale Inhalte für alle zugänglich gemacht werden, auch für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen, für motorisch eingeschränkte Menschen.

Produkte wie Computer, Notebooks, Tablets, Mobiltelefone, Geld- und Ticketautomaten sollen zukünftig nur barrierefrei zugängig sein. Auch Bankdienstleistungen, Telefondienste, online-Handel, elektronischer Geschäftsverkehr müssen für alle wahrnehmbar und bedienbar sein. Kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz weniger als 2 Millionen Euro/ Jahr und weniger als 10 Mitarbeitern sind vom BFSG ausgenommen.

Im Gesetzestext des BFSG gibt es keine genauen Definitionen zur Umsetzung von Barrierefreiheit, es wird lediglich auf die europäische Norm EN 301 549 verwiesen. Diese wiederum bezieht sich auf die AA-Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Digitale Inhalte = Einfache Sprache

Welche Anforderungen gibt es zu Internet-Seiten? Sie sollen flimmerfrei sein und ausreichend Zeit für die Betrachtung bieten, einen guten Kontrast haben. Die Schriftgröße soll sich bei Bedarf vergrößern lassen. Die Internet-Seite soll so programmiert werden, dass man mithilfe von Browsern individuell bei Bedarf Schriftart und Farbeinstellungen (Schrift, Hintergrund) verändern kann, was wichtig für Menschen mit Seheinschränkungen ist. Das WCAG stellt folgende Anforderungen an Internet-Seiten: Der Inhalt einer Seite soll im Browser mit Hilfe zum Beispiel eines Screenreaders vorlesbar sein. Das bedeutet auch, Buchstaben als Text werden erkannt und mit einem Hilfsmittelgerät für blinde Menschen „übersetzt“.

Für Bilder und Videodateien sollen kurze Textbeschreibungen vorhanden sein, damit die Inhalte auch von Blinden oder Hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden können. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen bieten sich die Tastaturbefehle statt einer Maus an. Pdf-Dateien sollen nicht als „reine Bilder“, sondern als Text und Bilder gespeichert werden können, damit sie ebenfalls von Screenreadern ausgelesen werden können; das hilft Menschen mit Sehbehinderungen.

Für die Kontaktaufnahme sollen verschiedene Modalitäten angeboten werden: Email, Fax, Telefon, persönlicher Kontakt, damit Kunden mit diversen Bedürfnissen auf die bevorzugte Weise kommunizieren können.

Anmerkung: Die Internetseiten von Jobcenter und Sozialamt in Münster, Familienkasse NRW, Arbeitsagentur Münster-Ahlen sind – das betrifft die wichtigsten Antragsformulare – schon barrierefrei gestellt.