Letzte Woche hat der Bundestag das Recht auf ein Girokonto für alle beschlossen. Wer sich berechtigt in Deutschland aufhält, soll jetzt (voraussichtlich ab Mai 2016) auch das Recht haben, ein Konto zu eröffnen. Die EU hat vor zwei Jahren beschlossen, dass jede Person in der EU das Recht hat, ein Konto zu eröffnen, um gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Jetzt setzt Deutschland diese Vorgabe um. Die Banken hierzulande hatten sich vor über 20 Jahren „freiwillig verpflichtet“, jedem Menschen ein Konto einzuräumen. Dennoch sind etliche von den Banken abgewiesen worden. Mit der neuen Regelung dürfen sie sich diesem Wunsch in der Regel nicht mehr entziehen.
Ein fehlender fester Wohnsitz ist kein Hinderungsgrund mehr. Auch Asylbewerber ohne gültigen Pass oder Personalausweis können mit einer deutschen amtlichen Bescheinigung das Konto eröffnen. Ein Schufa-Eintrag reicht ebenfalls als Ablehnungsgrund nicht aus. Nur in genau beschriebenen Ausnahmefällen darf eine Bank sich weigern: wenn die Person sich gegenüber der Bank strafbar gemacht hat oder die Person mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank im Verzug ist.
Alle haben dieses Recht auf ein Konto im Guthabenbereich. Das sogenannte Basiskonto erlaubt Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften, Geldkartengeschäfte. Ein Antrag auf das Basiskonto muss von der Bank innerhalb von 10 Tagen bewilligt sein. Das Konto darf nicht teurer sein als ein übliches Girokonto.
Das Konto kann auch als Pfändungsschutzkonto geführt werden, d.h. die Bank darf dann nicht in die Pfändungsfreibeträge hinein pfänden.
Über die Höhe der Kontoführungsgebühren sollten sich die Beteiligten vor der Eröffnung informieren.
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