Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert die Bundesregierung zur Offenlegung der verwendeten Statistiken auf und kündigt eine detaillierte Überprüfung der Berechnungen an.
Nach letzten Studien des Verbandes wäre bereits in diesem Jahr eine Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro erforderlich gewesen, da der Regelsatz seit 2011 durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend war. Die seitdem jährlich erfolgte Anpassung der Regelsätze beruhte auf der einfachen Fortschreibung nach einem Mischindex aus Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne. Fortgeschrieben wurden damit auch die manipulativen Eingriffe, was die Bedarfslücke stetig wachsen ließ. Da jetzt neue Daten aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist die Bundesregierung laut Gesetz verpflichtet, die Regelsätze auf Grundlage der aktuellen Daten zu überprüfen und komplett neu zu ermitteln.
Nach den Ende August bekannt gewordenen Plänen des Bundesarbeitsministeriums soll der Regelsatz
– für Erwachsene um 5 Euro auf 409 Euro,
– für Schulkinder zwischen 6 und 13 Jahren um 21 Euro auf 291 Euro und
– für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren um 5 Euro auf 311 Euro erhöht werden.
– Für Kleinkinder soll der Regelsatz unverändert bei 237 Euro im Monat bleiben!
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