Auch Rentner*innen brauchen eine Krankenversicherung. Günstig ist da die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner. Für berechtigte Personen zahlt die Rentenkasse den halben Beitrag. Aber nicht alle Rentner*innen können so versichert sein. Für die gesetzliche Krankenversicherung müssen sie den überwiegenden Teil der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert gewesen sein. An dieser Hürde scheitern häufig Menschen, die eine Zeitlang keine Versicherung hatten, und häufig auch die Ehepartner*innen von Beamten oder Selbstständigen, die privat mitversichert waren. Manchmal ist eine Kinderpause Anlass für die Lücke in einer eigenen Krankenversicherung.
Eine Vereinfachung hat der Gesetzgeber eingeführt, die seit 1. August 2017 gültig ist: Wer Kinder hatte, auch Pflegekinder oder Stiefkinder, kann sich für jedes Kind drei Jahre Vorversicherungszeit anrechnen lassen. Es gilt für Väter und Mütter gleichermaßen. Das gilt auch, wenn das Kind in der ersten Hälfte des Erwerbslebens geboren ist. Auch wer jetzt schon in der Rente ist und anderweitig Versicherungsbeiträge zahlt, kann jetzt nachträglich in die Krankenversicherung der Rentner wechseln. Beratung erhalten Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Sozialberatungsstelle.
Nach Tacheles-Sozialhilfe.de, Thomé Newsletter 28/2017
Eine Zusammenstellung von Claudia Mehlhorn und Klaus Rohsmöller gibt es hier:
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024