Urteile

Vor Hartz IV-Bezug Eigenheim verkaufen?

Wer ein Eigenheim besitzt und in eine Notlage gerät, kann dennoch Alg II beziehen. Wenn das Haus oder die Eigentumswohnung nach den Maßstäben des Gesetzes für die Familie angemessen ist, kann das Jobcenter Alg II bezahlen. Ist das Haus größer, dann gibt es in der Regel nur ein Darlehen vom Jobcenter. Bei einer „besonderen Härte“ kann das Jobcenter jedoch auch regulär Alg II als Zuschuss zahlen. Eine solche besondere Härte liegt in dem folgenden Fall vor. Ein Arbeitnehmer war durch einen gesundheitlichen Schaden arbeitsunfähig geworden. Seinen Arbeitsvertrag hatte er auch nach Ablauf von Krankengeld und Arbeitslosengeld immer noch. Nach einer differenzierten Untersuchung ergab sich die Möglichkeit, dass er zeitnah wieder in seine vorherige Firma zurückkehren und dort weiter arbeiten konnte. Sein Haus für den Lebensunterhalt einsetzen zu müssen, wäre bei einem absehbar kurzen Leistungsbezug eine solche „besondere Härte“.

Bundessozialgericht – B 14 AS 30/16 R – 30. August 2017. (Mitteilung des Gerichts)