Zum 01.01.2018 wurden die gültigen Regelsätze bei Hartz IV (und Sozialhilfe) festgelegt auf 416 Euro für alleinstehende Erwachsene sowie entsprechend niedrigere Regelsätze für Angehörige im Haushalt (Zahlenangaben in Euro). Die Regelbedarfe wurden in einer „wilden“, nicht nachvollziehbaren Rechnung der Bundesregierung festgelegt, die genaue Bestimmung und eventuelle Abweichungen lassen sich über die unten angegebene Quelle feststellen.
Quelle der Zahlenangaben:
Rüdiger Böker, Aufteilung nach EVS-Abteilungen des Regel-Bedarfs 2011 – 2012 – 2013 – 2014 – 2015 – 2016 – 2017 – 2018
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