Urteile

Eilbeschluss des BVerfG: Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute bei der Europawahl

Viele Jahre waren betreute Menschen von Wahlen ausgeschlossen. Vor kurzem hatte das Bundesverfassungsgericht schon allgemein entschieden, dass betreute Menschen wählen dürfen. Der Bundestag hatte dazu das Wahlrecht novelliert. Aber erst für die der EU-Wahl folgenden Wahlen. Dagegen waren mehrere Bundestagsfraktionen wieder vor das BVerfG gezogen. Nun, knapp sechs Wochen vor der Europawahl, hat das Bundesverfassungsgericht den 80.000 Betroffenen die Teilnahme ermöglicht.

Die Bundesregierung hatte lediglich den hohen Arbeitsaufwand in den Kommunalbehörden als Gegenargument aufgeführt. Ein schwaches Argument, wenn es um Grundrechte geht.

So hat das BVerfG auch entschieden: Wenn in allen Angelegenheiten Betreute und wegen Schuldunfähigkeit in einer Psychiatrie untergebrachte Straftäter einen Antrag auf Aufnahme in das Wähler*innen-Verzeichnis stellen, dürfen sie an der EU-Wahl teilnehmen.

Also Antrag stellen. Dann klappt es auch mit der Wahl!

BVerfG, Urteil vom 15. April 2019 – 2 BvQ 22/19

Weitere Infos:

Bundesverfassungsgericht: Betreute dürfen an Europawahl teilnehmen
https://www.tagesschau.de/inland/stimmrecht-betreuung-103.html

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