Urteile

Betriebskosten: Vonovia verliert vor Gericht

Wie das Handelsblatt berichtet, hat der Wohnungskonzern Vonovia in einem richtungsweisenden Verfahren vor dem Amtsgericht im Streit um die Kosten für den Hauswart gegen eine*n seiner Mieter*innen verloren.

Der Klagende Mieter hatte seine Nebenkostenabrechnung moniert, nachdem im Jahr 2013 der Posten für Hausmeister und Handwerker von 20.000 auf 60.000 Euro gestiegen war. Die Vonovia hatte von externen Dienstleistern auf hauseigene Tochterfirmen umgestellt.

Mit Hilfe des Münchener Mietvereins erhielt der Kläger zwar eine Aufstellung der Tätigkeiten der Objektbetreuer. Es fehlte aber die Aufstellung der einzelnen Kosten zu diesen Tätigkeiten. Deshalb klagte der Mieter vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht folgte der Argumentation des Klägers: Die Betriebskostenabrechnung sei zwar formell ordnungsgemäß, materiell aber nicht. Das Handelsblatt zitiert aus der Urteilsbegründung: Die Beklagte „hat nicht nachvollziehbar vorgetragen, wie sich die Gesamtkosten von 59.901,70 € ergeben“. Vonovia haben somit dem Kläger keine ausreichende Belegeinsicht gewährt.

Die Tatsache, dass Vonovia seit 2010 vermehrt hauseigene Tochterfirmen beauftragt hat das Gericht nicht moniert. Grundsätzlich stellte das Gericht aber klar, dass Vermieter grundsätzlich aus Betriebskosten keinen Gewinn erzielen dürfen. Vonovia hatte eingeräumt, dass die entsprechende Tochtergesellschaft Gewinne aus der Betreuung der Häuser erzielt habe. Das Gericht stellte klar: „Zumindest darf die Beklagte nicht einem ihr verbundenen Unternehmen zu Lasten der Mieter Gewinne verschaffen.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat eine Berufung zugelassen. Vonovia prüfe dies, erklärte ein Sprecher, so das Handelsblatt.

Das Handelsblatt zitiert auch den Geschäftsführer des Mietervereins München, Volker Rastätter, der den Kläger unterstützt hatte: „Wenn das Landgericht das Urteil bestätigt, dann wäre zumindest für den Münchner Raum klar, dass Vonovia hier auf diese Art und Weise Betriebskosten nicht abrechnen darf.“ Der Münchner Mieterverein prüfe bei positivem Ausgang dieses Verfahrens eine Musterfeststellungsklage, so das Handelsblatt.

Weitere Infos: handelsblatt.com

Inzwischen gibt es auch schon bundesweit viele Demonstrationen gegen dem „Mietenwahnsinn“:

Demos in vielen Städten – Proteste gegen hohe Mieten: zdf.de

Siehe auch:

Aktion gegen den „Mietenwahnsinn“ an der Lamberti-Kirche: sperre-online.de

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