Das Bundesarbeitsministerium hat 2019 eine neue Arbeitsförderung für Langzeitarbeitslose gestartet. Das neue Programm heißt „Teilhabechancengesetz“ und ersetzt und erweitert das bis Ende 2018 wirksame „Programm für soziale Teilhabe“. Das Jobcenter Münster fördert auf diesem Wege 120 Arbeitsplätze für Menschen, die besonders lange im Hartz IV-Leistungsbezug sind. Die Förderung geht bis zu 5 Jahren. 40 dieser Stellen sollen bei der Stadt Münster angesiedelt sein, 40 bei gewerblichen Arbeitgebern und 40 bei frei-gemeinnützigen Trägern. Die letzte Gruppe hat ihr Soll relativ zügig erfüllt, fast 40 Stellen sind besetzt. Bei den anderen beiden Gruppen kommt nur zäh etwas auf den Weg.
Das Beschäftigungsprogramm ähnelt den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die insbesondere in den 80er und 90er Jahren geholfen haben, Langzeitarbeitslose einzugliedern und den Arbeitsmarkt zu entlasten. Mit den Hartz-Reformen waren solche Maßnahmen zur Arbeitsförderung abgeschafft worden. Arbeitslose galten von nun an als „selber Schuld“ und als alleinverantwortlich für ihren beruflichen Wiedereinstieg. Es ist gut, dass sich nun ein wenig gesellschaftliche Verantwortung rührt.
Dieser Schritt kann nur ein Anfang sein. Zum Vergleich: aktuell stehen den 120 möglichen Stellen 7767 Arbeitslose gegenüber. Im September 1990 zählten wir in Münster 8435 Arbeitslose, gleichzeitig waren 632 ABM-Stellen besetzt (Arbeitsamt Münster, Presseinformation vom 4.10.1990).
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