Münster. Erschrocken zeigte sich Werner Szybalski von der LEG-Mieter*innen Initiative Münster angesichts des Zulaufs beim Infoabend „Zweite Miete – die Nebenkosten“ am 5. Juni in Berg Fidel: „Da gibt es offensichtlich richtig Probleme bei den Mieter*innen“, so die LEG-Mieter*innen-Initiative in einer Pressemitteilung:
Der Andrang beim Monatstreffen war so groß, dass das Bürger- und Beratungszentrum „Alte Post“ die rund 80 interessierten Mieter*innen nicht fassen konnte. Veranstaltungsleiter Andreas Heusmann von der LEG-Mieter*innen-Initiative Berg Fidel verlegte kurzerhand den Infoabend vor die Tür. So musste niemand ohne Informationen wieder nach Hause gehen.
Rechtsanwalt Paul Demel erläuterte Grundsätzliches zur Nebenkostenabrechnung: „Mieter müssen zusätzlich zur Miete nur dann die Nebenkosten zahlen, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. Eine Ausnahme bilden die Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.“ Zudem führte er aus, was überhaupt zu den Nebenkosten zählt. Dies sei in der Betriebskostenverordnung abschließend festgelegt. 17 verschiedene Kostenarten gäbe es.
Drei Kosten betreffen Heizung und Warmwasser, die übrigen 14 „kalten“ Nebenkostenarten sind: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel, Einrichtungen zur Wäschepflege und sonstige Kosten wie zum Beispiel die Wartungskosten für Rauchwarnmelder. Andere Kosten könnten grundsätzlich nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. „Geschieht so etwas, rate ich zum Widerspruch. Idealerweise tun sie dies mit Hilfe der Initiative oder der rechtlichen Unterstützung eines Mietervereins beziehungsweise eines Rechtsanwalts“, so Demel.
Insbesondere das Thema Hauswart – den bei ihnen abgerechneten Hauswart kennen die meisten LEG-Mieter*innen in Münster nicht beziehungsweise haben diesen in ihren Häusern noch nicht gesehen – eignet sich in der Domstadt offensichtlich, um Geld vom Aktienunternehmen erstattet zu bekommen. Im Januar gewann ein Mieter aus Berg Fidel seine Klage, weil die LEG trotz Aufforderung durch den Richter keine Unterlagen zum Hauswart bei Gericht einreichte. Die in der Nebenkostenabrechnung 2017 aufgeführten 67,94 Euro sind dem Kläger zuzüglich 5 Prozent Zinsen zu erstatten, so das Urteil des Amtsgerichts Münster (6 C 1967/18).
Siehe auch: http://legmieter.de/
(jgn)
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