Wer als Aufstocker sowohl von der Arbeitsagentur als auch vom Jobcenter Geld bekommt, wird bei der Arbeitsvermittlung bislang allein vom Jobcenter vermittelt und gefördert. Ab Januar 2017 wechselt diese Betreuung in die Arbeitsagentur. Alle Weiterbildungen, Vermittlungshilfen und -zwänge übernimmt dann die Arbeitsagentur.
Eine Begründung ist, dass die aufstockenden Arbeitslosen vorher schließlich auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hatten, darum sollen sie auch an den Leistungen teilhaben. Eine andere ist: In den Arbeitsagenturen sind immer weniger Arbeitslose betreut, in den Jobcentern werden es mehr.
Alle Meldungen über die Arbeitsaufnahme oder über Nebenjobs sowie Leistungsanträge müssen weiterhin bei beiden „Arbeitsämtern“ abgegeben werden. (avo)
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