Telefon und Internet stellen das Grundbedürfnis nach Kommunikation sicher. Bei einem Umzug zählen Anschlusskosten dafür zu den Umzugskosten und können im Rahmen des Alg II vom Jobcenter übernommen werden.
LSG Berlin-Brandenburg, L 18 AS 3076/13 vom 24.3.2017, nach Sozialinfo 2/2017
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