Während der Teilnahme an einer geförderten Weiterbildungsmaßnahme kann die Arbeitsagentur Arbeitslosen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Weiterbildung bezahlen. Wenn zeitnah auf die Unterrichtsphase eine zur Maßnahme zählende Prüfung folgt, dann muss dieses Arbeitslosengeld bei Weiterbildung auch bis zum Ende der Prüfung gezahlt werden. Es ist rechtswidrig, es auf die reine Unterrichtsphase zu begrenzen.
Bundessozialgericht vom 03.05.2018 – B 11 AL 6/17 R, Mitteilung des Gerichts
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