Bisher konnten Arbeitslose in Notfällen an Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen Geld abheben. Nun sollen diese Automaten abgebaut werden. Sie waren zu teuer und fehleranfällig. Nach einer Testphase in mehreren deutschen Städten im letzten Jahr wird jetzt die Auszahlung an der Supermarkt-Kasse ab dem 1. Mai 2019 bundesweit eingeführt. Zu den teilnehmenden Supermärkten und Drogerien gehören unter anderen Rewe, Penny, Real, dm und Rossmann.
Das Verfahren ist in erster Linie für ALG-II-Empfänger in finanziellen Notlagen gedacht, die dringend Bargeld brauchen. Bislang gab es 300 Auszahlungsstellen – nun sind es 10.000.
Um den Vorschuss im Supermarkt zu erhalten, legt man dort einen „neutral gehaltenen“ Zettel mit einem Barcode an der Supermarktkasse vor. Dann wird das Geld „anonym“ und „diskriminierungsfrei“ ausgezahlt, so die BA.
Mit der Neuregelung ist mit der früheren diskriminierenden Praxis der Jobcenter Schluss, schreibt das Tacheles: „Bisher wurde bei Akutanträgen häufig mit völlig diskriminierenden Lebensmittelgutscheinen geantwortet, jeder Supermarkt bekam mit (insofern er [der/die Leistungsbezieher*in] die Gutscheine überhaupt angenommen hat), dass es sich um Hartz IV-Beziehende handelte. Es durfte von dem Geld kein Tabak und Alkohol gezahlt werden und an Ende gab es den Kassenbon an das JC, damit dies auch noch im Detail jeden Einkauf mitbekommen konnte.“
Bar-Auszahlungen seien nun Standard: Nur in drei Fällen dürften Jobcenter von einer Bar-Auszahlung absehen: „Lebensmittelgutscheine sind jetzt nur noch in drei Fällen zulässig: 1. Ungeeigneter Umgang mit Regelbedarf (§ 24 Abs. 2 SGB II), 2. Wenn ein vom Regelbedarf umfasster unabweisbarer Bedarf vorliegt (§ 24 Abs. 1 SGB II) und 3. Lebensmittelgutscheine bei Sanktionen (§ 31a Abs. 3 SGB II)“, so das Tacheles.
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