Am Donnerstag, den 11. Juli 2019, wurde das neue Hochschulgesetz von der schwarz-gelben Landesregierung angenommen und verabschiedet. Das Gesetz tritt am 01.10.2019 in Kraft. Der AStA der Uni Münster spricht sich in einer Pressemitteilung klar gegen das neue Hochschulgesetz aus, denn es sei „ein Rückschlag für die Mitbestimmung der Studierenden und die Freiheit auf ein selbstbestimmtes Studium“, so der AStA.
„Durch das neue Hochschulgesetz können Anwesenheitspflichten und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen eingeführt werden. Die Friedensklausel und die SHK-Vertretung können von den Universitäten abgeschafft werden. Zudem wurde kurzfristig noch der § 51a ergänzt, der einen Interpretationsspielraum zulässt, durch den auf Grund von Demonstrationen Studierende exmatrikuliert werden können“, erläutert Anna-Lena Krug, Referentin für Hochschulpolitik und politische Bildung.
Der AStA fordert dagegen ein Studium, „welches wieder mit der Lebenswirklichkeit der Studierende vereinbar ist und sich für Chancengleichheit an der Universität einsetzt“. Isaak Bicks, ebenfalls Referent für Hochschulpolitik und politische Bildung, fügt hinzu: „Studierende mit Kind oder mit Behinderung, Studierende, die sich um Verwandte kümmern, die Arbeiten gehen oder Bafög erhalten, werden in Zukunft daran scheitern, ihr Studium mit ihrem Alltag vereinbaren zu können! Durch das neue Hochschulgesetz wird ein Studium für leistungsstarke und privilegierte Studierende ermöglicht und nicht für alle Studierende.“
Der AStA stellt klar: „Noch haben wir die Möglichkeit, in Gesprächen und durch Demonstrationen unsere Universität davon zu überzeugen, dass diese neuen Regelungen für uns keine Option sind. Jetzt geht es darum, Druck auf die Uni auszuüben, sodass unsere Universität unter anderem die Möglichkeit zur Widereinführung der Anwesenheitspflicht und Abschaffung der Friedensklausel nicht nutzen wird!“
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