Eine 30-jährige Hartz-IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen. Dies geht aus zwei Beschlüssen des Sozialgerichts Trier hervor.
WeiterlesenAutor: Sperre Redaktion
Keine Anrechnung von Trinkgeld auf Hartz-IV-Leistungen
Trinkgeld ist laut SGB II nicht als Einkommen anzurechnen. Das Geben von Trinkgeld beruht nicht auf einer rechtlichen oder sittlichen Verpflichtung. Es ist eine freiwillige Leistung und soll eine besonders gelungene Dienstleistung
WeiterlesenBetriebsverpflegung ist beim Hartz IV kein Einkommen
Wenn eine Arbeitnehmerin die vom Betrieb zur Verfügung gestellte Verpflegung aus gesundheitlichen Gründen nicht isst, darf das Jobcenter ihr das zur Verfügung gestellte Essen nicht als Einkommen anrechnen und nicht vom Alg-II-Bedarf
WeiterlesenKindergeld gilt bei Alg-II-Bezug als Einkommen
Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II (Alg II) beziehen, als Einkommen zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen
WeiterlesenBrille vom Jobcenter
Ein Alg-II-Bezieher ist in seinem Sehvermögen mit -2,5 und – 2,25 Dioptrien deutlich eingeschränkt. Für die berufliche Eingliederung als Bürokraft oder andere zumutbare Tätigkeiten beantragte er beim Jobcenter aus dem Vermittlungsbudget für
WeiterlesenRechtsvereinfachungen und die Folgen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) schickt mit ihrer „Rechtsvereinfachung“ einen vielversprechenden Anwärter auf das Unwort des Jahres ins Rennen. Die Voraussetzungen dafür bringt es jedenfalls mit: Klingt prima, soll sogar mehr Kapazitäten
WeiterlesenMietobergrenzen für Münster
Bei Hartz IV und Sozialhilfe wird die Miete übernommen, soweit sie angemessen ist. Die Obergrenzen unterscheiden sich von Ort zu Ort. Für das Stadtgebiet Münster gelten seit August 2015 folgende Zahlen:
WeiterlesenHartz IV: Paritätischer bezeichnet Regelsatzpläne der Bundesregierung als „Affront“
Als viel zu niedrig und „in keiner Weise bedarfsdeckend“ kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigte Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2017 um abermals lediglich 5 Euro auf dann 409 Euro. Der Verband fordert
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