Dem tatsächlichen Bildungsbedarf von Hartz-IV-Empfänger*innen werden die bestehenden Regelsätze nicht gerecht. Dieser Ansicht sind mehr und mehr Sozialgerichte, die Jobcenter zur Übernahme der Kosten für einen internetfähigen Schulcomputer (PC, Laptop, Tablet) oder auch für Schulbücher verurteilt haben. Darauf hat der Erwerbslosenverein Tacheles hingewiesen. Die in den Hartz-IV- bzw. Sozialhilferegelsätzen enthaltenen Beträge für Bildung seien völlig unzureichend.
In der Tat: Je nach Alter sollen zwischen 23 und 72 Cent monatlich den Bildungsbedarf für Kinder und Jugendliche decken. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung bereits 2014 dazu aufgefordert, die in den Regelsätzen enthaltenen Bedarfe für Bildung aufzustocken – passiert ist seitdem nichts.
Tacheles ruft Eltern von Schulkindern ab der Sekundarstufe I dazu auf, die Übernahme der Kosten für Schulcomputer und -bücher bei Jobcentern und Sozialämtern zu beantragen. Musteranträge sind auf der Homepage des Vereins https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2426/ zu finden.
Beratungsstellen und die entsprechenden Urteile: www.my-sozialberatung.de
Beispiel: Sozialgericht Gotha vom 17.08.2018 – Az.: S 26 AS 3971/17
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