Sicher ist, kein Topverdiener wird sein Gehalt gegen Bürgergeld tauschen, nur weil es angeblich ein Leben in der „sozialen Hängematte“ sei. 18 Jahre nach Einführung von Hartz IV und ein Jahr nach der Umbenennung – Stichwort Bürgergeld – hat es 2023 den bislang niedrigsten Zugang an Arbeitslosen ins „Bürgergeld“ aus regulär geringbezahlter Beschäftigung gegeben.
Seit längerem gibt es den polemischen und populistischen Vorwurf, Arbeit lohne sich nicht, die Menschen würden in großer Zahl bewusst aus der Arbeit ins Bürgergeld wechseln, weil es beim Lohnabstandsgebot eine Gerechtigkeitslücke gäbe, die asozial ausgenutzt würde.
Auf Antrag von Bundestagsabgeordneten hat die Bundesregierung keine Belegdaten, dass es seit der Einführung des Bürgergeldes zu einer nennenswerten Kündigungswelle gekommen ist, um in den „Genuss“ des Bürgergeldes zu kommen – im Gegenteil.
Hier die Fakten: Auf einen Tiefstand ist die Zahl der wegen Jobverlust neu Bürgergeld beziehenden Menschen in Deutschland gesunken. Waren es im Jahr 2022 noch 395.000 Menschen, die aus einer Beschäftigung in diese soziale Hilfe rutschten, waren es im Jahr 2023 341.000 Betroffene. Das ist der auf diesem Weg geschehene niedrigste Zugang an BürgergeldempfängerInnen seit 2005!
(Bild: pixabay)
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