Die rund 100.000 Auszubildenden eines dualen Studiums in Deutschland haben keinen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-oder Bürgergeld-Leistungen. Denn das duale Studium könne mit Bafög-Mitteln gefördert werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG), so dass nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslosengeld II oder das heutige Bürgergeld nicht verlangt werden könne.
Bundessozialgericht (BSG) vom 21.06.2023 – B 7 AS 11/22 R
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