Keine Ausnahmen vom Mindestlohn! Auch nicht für Langzeitarbeitslose!
Der Mindestlohn als Thema war in den vergangenen Ausgaben der SPERRE regelmäßig vertreten. An der letzten Maikundgebung hatte sich das MALTA mit einem Beitrag zum Mindestlohn beteiligt.
In manchen Arbeitgeberverbänden und auch in der Regierungskoalition sind eine Reihe von Lobbyisten und Politikern mit einem allgemeinen Mindestlohn nicht einverstanden. Sie rufen nach Ausnahmen, beispielsweise für Langzeitarbeitslose. In den ersten sechs Monaten solle für sie der Mindestlohn nicht gelten, damit diese nicht durch zu hohe Löhne in ihrer beruflichen Eingliederung gehindert werden. Eine Brücke in den Arbeitsmarkt solle das sein.
Wir fragen: Brücke wohin?
Der Arbeitsmarkt bietet viel zu wenige offene Arbeitsplätze, um alle Arbeitslose aufzunehmen. Knapp 450. 000 offene Stellen auf 3 Millionen Arbeitslose plus 1 Million versteckte Unterbeschäftigte meldet die Bundesagentur für Arbeit im April.
„Aktuell haben wir keinen Mindestlohn und die Vermittlungszahlen Langzeitarbeitsloser sind trotzdem lausig. Wer wirklich etwas für eine bessere Integration der rund eine Million Langzeitarbeitslosen tun will, muss bei den Unterstützungs-, Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen ansetzen.“ (Ulrich Schneider, Bundesgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband)
Es ist unwürdig, wenn Wirtschaftspolitiker Langzeitarbeitslosen nicht nur für 6 Monate einen existenzsichernden Lohn verweigern, sondern das auch noch als „Brücke“ in den Arbeitsmarkt beschönigen. Dabei ist die Politik auch schon mal lernfähig:
„Wir brauchen soziale Standards, was Arbeitsschutz und Mindestlöhne betrifft!“
(G. Müller, CSU, Entwicklungsminister zu Bedingungen beim Import von Kleidung)
Mit der geforderten Ausnahme werden Arbeitgeber eingeladen, befristete Arbeitsverträge von sechs Monaten zu weniger als dem Mindestlohn abzuschließen und danach den nächsten Betroffenen einzustellen – unter Androhung der Sanktionen vom Jobcenter. Das ergibt einen Drehtüreffekt und keine berufliche Eingliederung. Wenn ein Arbeitgeber nicht mal den Mindestlohn zahlen kann, dann ist er als gescheitert zu betrachten. Er braucht keine künstliche Beatmung durch Hartz IV und Billiglohn.
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