Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, ein Recht auf das Nachholen eines Berufsabschlusses einzuführen. Das hatte der DGB lange gefordert. Schließlich habe nur jede*r zweite Arbeitslose in Deutschland einen Berufsabschluss.
Von den 800.000 Arbeitslosengeldempfänger*innen im Jahr 2018 hätten gerade einmal 5,7 Prozent eine abschlussbezogene Weiterbildung absolviert. Noch niedriger sei die Teilnahme bei Hartz-IV-Empfänger*innen gewesen: Nur 1,4 Prozent von ihnen hätten im vergangenen Jahr an einer abschlussbezogenen Weiterbildung teilgenommen.
Der DGB fordert deshalb eine bessere finanzielle Unterstützung von Arbeitslosen, die an Weiterbildungsmaßnahmen zum Nachholen eines Berufsabschlusses teilnehmen.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bei Spiegel online: „Ohne eine bessere finanzielle Unterstützung für Arbeitslose wird das Recht auf das Nachholen des Berufsabschlusses ein leeres Versprechen des Arbeitsministers bleiben“.
Das Arbeitslosengeld soll somit im Zeitraum einer Umschulung von derzeit 60 bzw. 67 Prozent auf 75 bzw. 82 Prozent um 15 Prozentpunkte erhöht werden. Bei geringem Arbeitslosengeld und bei Hartz-IV-Bezug soll ein Mindestbetrag von 200 Euro pro Monat das reguläre ALG I bzw. II aufstocken.
Darüber hinaus fordert der DGB, die derzeit befristete Regelung zur Weiterbildungsprämie für die erfolgreiche Teilnahme an Zwischen- und Abschlussprüfungen in Höhe von 1.000 bzw. 1.500 Euro zu entfristen.
Weitere Infos auf der Website des DGB. (jgn)
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