Der DGB Münster freut sich über den Geburtstag des Mindestlohns. Denn: Vor fünf Jahren wurde er beschlossen. Zum 1. Januar 2015 trat er in Kraft, am 1. Januar 2019 stieg er auf 9,19 Euro, zum 1. Januar 2020 folgt eine Erhöhung auf 9,35 Euro pro Stunde. Der DGB sieht in der Einführung positive Effekte:
„Der höhere Mindestlohn kommt Millionen Geringverdienerinnen und -verdienern zu Gute. Sie werden bei einer Vollzeitstelle monatlich mehr Geld in der Tasche haben“, sagte DGB-Stadtverbandsvorsitzender Peter Mai. „Jeder Cent Mindestlohn mehr bedeutet mindestens 50 Millionen Euro mehr Kaufkraft pro Jahr. Die positiven Effekte auf die Verdienst- und Beschäftigtenentwicklung halten an, insbesondere in Dienstleistungsbranchen und für Frauen.“
Gleichwohl geht der Blick weiter nach vorn: „Der Mindestlohn muss perspektivisch deutlich weiter steigen. 12,50 Euro pro Stunde sind das anzustrebende Ziel, um Altersarmut zu vermeiden. Grundsätzlich ist eine perspektivische und schnellere Steigerung des Mindestlohns erforderlich“, so DGB-Stadtverbandsvorstand Carsten Peters: „Hier ist die Politik gefordert.“ Damit der Mindestlohn auch überall ankomme, seien wirksame Kontrollen nach wie vor wichtig, auch in kleineren Betrieben. (jgn)
- Keiner will mehr arbeiten - 31.10.2024
- Steuerliche Absetzung von Beiträgen zur privaten Altersversorgung - 28.10.2024
- Demokratisierer im Kunstzirkus - 24.10.2024