Ehrenamtliche Mitarbeiter beraten vertraulich bei Problemen mit dem Jobcenter. Die Beratung ist kostenlos, neutral und unabhängig.
In Konfliktfällen wird versucht, gemeinsam mit den zuständigen MitarbeiterInnen des Jobcenters und den Ratsuchenden die Situation zu klären und eine Lösung zu finden.
Was kann die Ombudsstelle?
– Beratung, welche rechtlichen Mittel im Problemfall angewendet werden können
– Verweis auf die Beratungsstellen im Stadtgebiet
– gemeinsame Konfliktlösungsansätze mit KundInnen des Jobcenters und den MitarbeiterInnen
– Erfassung grundsätzlicher oder häufig auftauchender Probleme im Jobcenter
Was kann die Ombudsstelle nicht?
– Überprüfung von Rechtmäßigkeit der Leistungsbescheide
– rechtliche Beratung
– Aufhebung von Entscheiden des Jobcenters
Die Ombudsstelle ist keine Erweiterung des Jobcenters. Sie trägt dazu bei, Probleme zu lösen, und unterstützt damit nicht allein die KundInnen des Jobcenters, sondern auch die Abläufe im Jobcenter.
Erreichbarkeit:
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:
Montag und Dienstag von 8 -12.30 Uhr und von 14 – 16 Uhr
Mittwoch von 8 – 12.30 Uhr
Donnerstag von 8 – 12.30 Uhr und von 14 -18 Uhr
Freitag von 8 – 12 Uhr
Sprechstunde:
Donnerstag von 16 -18 Uhr (mit Terminvergabe)
Adresse: Stadthaus I, Klemensstraße 10, Zimmer 136
Telefon: (0251) 492 70 69
E-Mail: ombudsstelle@stadt-muenster.de
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024