● Was der guten Sache schadet ●
von Gerrit Hoekman
Er wolle sich anzünden, drohte am 22. März ein 50 Jahre alter Mann in Neuss. Direkt vor dem Rathaus. Aus Verzweiflung. Der Obdachlose habe sich ungerecht vom Jobcenter behandelt gefühlt, heißt es. Zum Glück setze er seine Drohung nicht in die Tat um.
Die Polizei fand ihn vorher und lieferte ihn in ein Krankenhaus ein. Wie ernst es der Mann mit seinem angekündigten Selbstmord meinte, ist unklar, einen Benzinkanister oder ähnliches hatte er jedenfalls nicht bei sich.
Hätte der Mann sein schreckliches Vorhaben in die Tat umgesetzt, wäre er dann ein Opfer der Hartz-IV-Gesetze geworden? Oder war er vielleicht ganz unabhängig vom Stress mit dem Jobcenter einfach psychisch krank?
Viele Hunderttausende sind auf Hartz-IV angewiesen, aber vermutlich nur ein winziger Bruchteil von ihnen denkt daran, sich deshalb in Brand zu stecken. Das Beispiel zeigt, wie schwer es ist, einen kausalen Zusammenhang zwischen Entscheidungen des Jobcenters und dem Tod eines Betroffenen herzustellen.
Mit Hartz-IV ist es wie mit der Atomkraft – wenn man neben einem Meiler wohnt und Leukämie bekommt, kann das mit der Radioaktivität zusammenhängen, muss es aber nicht, denn die Krankheit bricht leider auch dort aus, wo kein AKW in der Nähe steht. Auf die deutschen Sozialgesetze übertragen: Wie viel Schuld trifft das Jobcenter, wenn einer Frau der Strom abgedreht wird und sie kurz darauf in ihrer Wohnung verbrennt, weil sie Kerzen benutzen muss um Licht zu haben, wie es vor einigen Jahren im bayerischen Neumarkt-Sankt Veit passiert ist? Oder war es die eigene Unachtsamkeit?
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„Ich möchte Bundeskanzler Schröder
ganz persönlich dafür danken, dass er
mit seiner Agenda 2010 mutig und
entschlossen eine Tür aufgestoßen
hat, eine Tür zu Reformen, und dass
er die Agenda gegen Widerstände
durchgesetzt hat.“
Angela Merkel
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Die Initiative „Im Gedanken an die Opfer der Agenda 2010“ zieht seit dem Frühjahr mit einem Kreuzweg durch Berlin. Sie stellt auf Plätzen und Straßen der Hauptstadt mobile weiße Kreuze auf, die mit Todesanzeigen versehen sind. Für den 2. September ruft sie zum ersten bundesweiten Gedenktag für die Toten der Schröderschen Sozialgesetze ein. Auf ihrer Homepage dokumentieren die Initiatoren über 40 Sterbefälle, die sie den Hartz-IV Gesetzen anlasten. Die Kriterien sind allerdings nicht immer einsichtig.
Zu den Opfern zählen die Initiatoren zum Beispiel auch ungeborene Kinder, die von ihren Müttern aus finanzieller Not abgetriebenen wurden. Oder auch Obdachlose, die im Winter „beim Platte machen“ auf der Straße erfroren sind, auf der sie schon viele Jahre lebten.
Kann hier wirklich ein direkter Zusammenhang mit der Agenda 2010 hergestellt werden? Natürlich gibt es sie, die Verzweifelten, die an der Armut zerbrechen. Die nicht mehr leben wollen, weil sie die ständigen Geldsorgen langsam zermürben. Die vereinsamen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen, an der Gesellschaft teilzunehmen. Die sich unnütz fühlen ohne Arbeit und Schluss machen. Wie viele es sind, darüber gibt es keine Statistiken.
Leider neigen viele, die sich lobenswerterweise gegen Hartz-IV engagieren, zur maßlosen Übertreibung, was der guten Sache schadet. „HARTZ-IV-EUTHANASIE: Mediziner warnen vor Mangelernährung durch Armut!“, steht in großen Lettern auf einer Homepage im Internet, die von einem offenbar Betroffenen unterhalten wird.
Ein Vergleich mit Geschmäckle. Wenn es im Netz um Hartz-IV geht, dann dominieren derbe Sprüche, große Buchstaben und viele, viele Ausrufezeichen. Besonders beliebt sind fragwürdige Analogien zum Dritten Reich. „Warum schreibt ihr nicht gleich an unsere Scheiben: Hier wohnt ein Hartz IV-ler !? Warum verbrennt Ihr nicht gleich die Bücher, die WIR lesen?? Wo baut Ihr die Lager, in die Ihr uns gerne stecken würdet??“
Sanktionen des Jobcenters und Zwangsräumungen sind schrecklich ungerecht, aber die schlechte Behandlung mit der berüchtigten Wannseekonferenz der Nazis zu vergleichen, zeugt von historischer Dummheit.
„Was früher die Juden waren, sind heute die Hartz IV Empfänger“,
Dieser ebenfalls auf einer Homepage von und für Betroffene gefundene Satz zum Fremdschämen ist nicht nur unsäglich blöde, sondern auch gefährlich, weil er die Verbrechen der Nationalsozialisten verharmlost. Sanktionen und Zwangsräumungen können Leben zerstören, aber sie ebnen bestimmt nicht „den Weg in eine neue Diktatur“. Oft stellt sich auch die Frage nach dem weltanschaulichen Hintergrund und der intellektuellen Verfassung der Autoren, wenn etwa zu lesen ist: „Wer glaubt, HARTZ-IV mache vor seiner Wohnungstür HALT… Das glaubte man damals von HIV auch!“
Die Realität braucht keine künstlichen Geschmacksverstärker.
Da ist das Beispiel einer 62-Jährigen aus Essen, die vor etwas mehr als einem Jahr starb, nur einen Monat nachdem sie ihre Wohnung räumen musste. „Frau K. war schwer krank und hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass sie die Wohnungslosigkeit und der Verlust von Möbeln und auch der Nahrungsmittel, die sie als Vorräte eingefroren hatte, schwer belastet“, teilte der Anwalt nach dem Ableben seiner Mandantin mit. Die Stadt habe ihr nach der Räumung einen Platz im Obdachlosenasyl angeboten, den sie aber als unzumutbar abgelehnt habe.
Weder der Gerichtsvollzieher noch die Behörden hätten etwas unternommen, um den Rauswurf aus der Wohnung zu verhindern, erhob der Anwalt schwere Vorwürfe. Die Verstorbene hatte offenbar einen hohen Mietrückstand, seit langem hatte sie Streit mit dem Jobcenter, das die Miete nicht voll übernahm. „Ob die Mietkürzung des Jobcenters der einzige Grund für die Mietrückstände war, weiß ich nicht. Ebenso wenig weiß ich, ob der Tod nur auf die Wohnungsräumung zurückzuführen ist. Grundsätzlich bin ich mir aber sicher, dass der Wohnungsverlust für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Frau K. eine erhebliche Verschlechterung darstellte“, erklärte der Advokat.
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