Jobcenter und Arbeitsagenturen werden nach einer repräsentativen Umfrage am meisten genannt, wenn es um Diskriminierungserfahrungen auf Ämtern und Behörden geht. Dennoch winkt die Bundesregierung ab, so der O-Ton Arbeitsmarkt. Das gehe aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleinen Anfrage der Linkspartei hervor.
So habe die Linkspartei zum Beispiel gefragt, warum „eingereichte Beschwerden vom lokalen, internen Beschwerdemanagement pauschal zurückgewiesen werden, z. B. aus Solidarität unter Kolleginnen und Kollegen“. Die Bundesregierung habe dies als irrelevant abgetan, so O-Ton Arbeitsmarkt. Schließlich sei das „Kundenreaktionsmanagement eine eigene organisatorische Einheit außerhalb der Leistungssachbearbeitung und Arbeitsvermittlung“.
O-Ton Arbeitsmarkt kritisiert: „In diesem Zusammenhang ist auffällig, dass laut Antwort der Bundesregierung zwischen 2013 und 2019 bislang nur 31 Beschwerden aufgrund von Diskriminierung beim Kundenreaktionsmanagement dokumentiert wurden. Nur einer dieser Fälle wurde im Jahr 2013 als „begründet“ abgeschlossen. Obwohl Diskriminierung in Jobcentern und Arbeitsagentur in der Wahrnehmung der Kunden ein Problem darstellt, findet sie laut der Dokumentation des Kundenreaktionsmanagements quasi überhaupt nicht statt.“
Kein Wunder also, dass die Bundesregierung auf den beschwerlichen Klageweg verweist: „Für die Betroffenen [ist dies] mit großem zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden. [Es] setz[t] außerdem voraus, dass die Betroffenen vollständig über ihre Rechte informiert und in der Lage sind, diese gegenüber der Verwaltung, die ihre Existenz sichern soll, geltend zu machen“, kritisiert der O-Ton Arbeitsmarkt.
- Pflegenotstand in Münster? - 12.02.2020
- Einkommensungleichheit erreicht Höchststand - 7.02.2020
- Hafencenter vor ungewisser Zukunft - 7.01.2020