Ab dem 27. Juni gelten neue Regelungen bei der Einbürgerung. Das sieht eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes vor.
Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft wird damit bereits nach fünf statt nach bisher acht Jahren ermöglicht. Und bei „besonderen Integrationsleistungen“ sogar nach drei Jahren. Dazu gehören überdurchschnittlich gute Sprachkenntnisse und ehrenamtliche Tätigkeiten.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nun generell erlaubt. Und für ehemalige Gast- und Vertragsarbeiter aus der ehemaligen DDR gilt, dass sie nur mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache und keinen Einbürgerungstest mehr vorweisen müssen.
(Bild: pixabay)
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