Bedingung für den Zugang zur kostenlosen Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass das mitversicherte Familienmitglied kein eigenes Einkommen hat oder nur unterhalb einer Obergrenze verdient. Diese Obergrenze liegt derzeit bei 485 Euro monatlich.
Die Feststellung der Familienversicherung beruht auf einer Vorhersage. Es zählt also das erwartete Einkommen, nicht das rückwirkend exakt festgestellte Einkommen. Die Feststellung aus der Prognose ist endgültig. Wenn nachträglich festgestellt wird, dass das tatsächliche Einkommen anders als vorhergesagt doch unterhalb der Grenze lag, so bleibt der Ausschluss aus der kostenlosen Familienversicherung bestehen.
Bundessozialgericht vom 18.10.2022 – Az. B 12 KR 2/21 R nach SoSi plus 1/2023
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