Eine EU-Bürgerin mit einem Minijob von 5 Stunden zu 9 Euro Stundenlohn gilt als Arbeitnehmerin. Damit kann sie ergänzende Alg II-Leistungen erhalten.
LSG NRW, L 7 AS 737/17 B ER vom 20.4.2017, nach Sozialinfo 2/2017
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