Auch wenn ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis beendet, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 20.07.2016 entschieden.
Europäischer Gerichtshof vom 20.07.2016, Az.: C-341/15
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