Die Bundespolizei ließ sie nicht zur Eignungsprüfung zu, weil sie mit 1,58 Meter zu klein sei für den Dienst. Männer müssten mindestens 1,65 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Die Frau klagte gegen die angebliche Diskriminierung. Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht gab ihr nun Recht und stellte eine Entschädigung in Aussicht. Das gab die Kammer in einer Pressemitteilung bekannt. Wegen der grundlegenden Bedeutung des Falls kann gegen das Urteil innerhalb eines Monats Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.
Aktenzeichen: 12A 120/14
http://www.schleswig-holstein.de/OVG/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/26032015_VG_Mindestkoerperlaenge.html
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