„Die jetzt beschlossene stärkere Berücksichtigung von Erbbaurecht bei Vergabe städtischer Grundstücke ist ein weiterer Meilenstein für eine nachhaltige Bodenpolitik der Stadt. Sie kann auch dazu beitragen, nachhaltig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen bzw. zu erhalten“, begrüßt GAL-Ratsherr Carsten Peters den Ratsbeschluss. Bereits bestehende Erbbaurechtsgrundstücke würden grundsätzlich nicht mehr veräußert.
Peters: „Damit werden u. a. auch genügend Flächen für soziale Infrastruktur wie Kitas und Schulen gesichert. Gleichzeitig wird der Erbbauzins von 4 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt, für sozial geförderten Wohnraum und gemeinschaftliche Wohnformen sogar auf 1,5 Prozent“.
Gestärkt würden durch die Beschlüsse auch Wohnungsgenossenschaften und Baugemeinschaften, damit die Gemeinwohlorientierung beim Wohnen insgesamt. Kurzum: „Wichtige Beschlüsse für eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung“, so Peters. (jgn)
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