Das Jobcenter muss einer Mutter die volle Baby-Erstausstattung bezahlen, auch wenn sie bereits ein Stipendium der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ erhält. Das hat das Sozialgericht in Magdeburg entschieden.
Eine Hartz IV-Empfängerin hatte geklagt, weil das Jobcenter ihr nur 80 Euro anstatt der üblichen 290 Euro für die Erstausstattung zugestanden hatte. Als Grund gab die Behörde an, dass die Mutter bereits Geld von der Stiftung erhalte, das angerechnet werden müsse. Die Richter in Magdeburg sind jedoch der Ansicht, dass der Frau trotzt Stipendium der volle Satz zustehe. “Die aus Stiftungsmitteln gewährten Leistungen sollen der werdenden Mutter zusätzlich, dass heißt über den Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem SGB II hinaus, zu Verfügung stehen”, urteilt das Gericht. Die Richter haben wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung eine Berufung vor dem Landessozialgericht zugelassen. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.
Aktenzeichen: S 21 AS 3987/11, 17.03.2015
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024