2,59 Milliarden Euro an Hartz-IV-Leistungen wurden zurückgefordert, 5,7 Millionen Mahnverfahren wurden 2018 eingeleitet, um zu viel im Voraus gezahlte Hartz IV-Leistungen zurückzufordern. Das geht aus einer Antwort des Bundessozialministeriums hervor, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Aus wie vielen Mahnverfahren dann Vollstreckungsverfahren wurden, dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
Beim Arbeitslosengeld I (Alg I) gab es 705.000 Mahnverfahren und Rückforderungen in Höhe von rund 485 Millionen Euro.
Ein Skandal liegt nicht vor, auch wenn viele das vermuten
Wer jetzt Skandal schreien will, liegt aber falsch. Hartz IV wird im Voraus bezahlt. Das heißt, wer im laufenden Monat eine Arbeit aufnimmt, muss das im Voraus ausgezahlte Hartz IV zurückerstatten. Das gibt dann naturgemäß ein Mahnverfahren. Auch Vollstreckungsverfahren können in der Natur der Sache liegen, schließlich kommt das erste Gehalt erst zum Ende des Monats. Und dann klafft da erstmal eine Lücke!
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