Welche Mietobergrenze gilt, wenn das Kind einer Alleinerziehenden durch eigene Einkommen nicht mehr bedürftig ist und aus der Bedarfsgemeinschaft herausfällt? Beziehen in einem Haushalt nicht alle Mitglieder Leistungen des Jobcenters, dann gilt nicht die Mietobergrenze für alle Personen des Gesamthaushalts. Vielmehr sind die Pro-Kopf-Anteile derer herauszurechnen, die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Die danach verbleibenden Kosten der Unterkunft der Bedarfsgemeinschaft sind an der Mietobergrenze zu messen, die für die bedürftige Personenzahl festgelegt ist. Das kann sich für kleinere Haushalte positiv auswirken.
Bundessozialgericht vom 25.04.2018 – B 14 AS 14/17 R, nach www.sozialrecht-justament.de, Mai 2018
(Anmerkung der Redaktion: Die Anwendung dieser Entscheidung kann besonders für Alleinerziehende vorteilhaft sein, sie ist aber etwas kompliziert. Hierauf geht das SOZIALRECHT-JUSTAMENT Mai 2018 näher ein. Fragen Sie im Zweifel eine kompetente Beratungsstelle.)
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024