Wie das Erwerbslosenzentrum Tacheles in Wuppertal berichtet, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) nun die Kostenübernahme für zusätzlichen Schulbedarf durch die Jobcenter anerkannt. Das Tacheles hatte jüngst einen Brief an die BA geschrieben, der die Übernahme der Schulbedarfskosten eingefordert hatte.
Das Tacheles schreibt: „Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II-Bezieher*innen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.
Somit wird tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet.
In der Realität trudeln bei uns massenhaft Ablehnungsbescheide aus der ganzen Republik ein, mit dieser Positionierung der BA-Zentrale können jetzt alle, die eine Ablehnung kassiert haben, dieses Schreiben ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen, damit dürfte der Vorgang in Bezug auf die Bücher vermutlich geklärt sein und es zu einer alsbaldigen Bewilligung kommen.“
Das schreiben kann auf der Website von Harald Thomé vom Tacheles heruntergeladen werden.
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