Das Sozialgericht (SG) Hannover hat entschieden, dass das Jobcenter im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die tatsächlichen Heizölkosten in bestimmten Fällen übernehmen muss. Das ist etwa der Fall, wenn die höheren Aufwendungen für Heizöl nicht auf unwirtschaftlichem und unangemessenem Heizverhalten beruhen, sondern auf zwischenzeitlich außergewöhnlich stark gestiegenen Heizölpreisen.
Sozialgericht Hannover – S 38 AS 1052/22
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