Urteile

Kein Anspruch auf Erstattung unnötiger Anwaltskosten gegenüber Familienkasse

Ein Vater kann nach erfolgreichem Einspruch gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid keine Erstattung seiner diesbezüglichen Rechtsanwaltskosten verlangen, wenn er die anspruchsbegründenden Unterlagen (in diesem Fall: die Studienbescheinigung der Tochter) erst im Einspruchsverfahren vorgelegt hat.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz; 02.06.2016, Az.:6 K 1816/15 (Urteil noch nicht rechtskräftig)