Die rund 100.000 Auszubildenden eines dualen Studiums in Deutschland haben keinen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV- oder Bürgergeldleistungen. Denn das duale Studium kann mit Bafög-Mitteln gefördert werden, so dass nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslosengeld II oder das heutige Bürgergeld nicht verlangt werden könne.
Bundessozialgericht – B 7 AS 11/22 R
Quelle: www.evangelisch.de
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Kaffee bald wieder Luxus - 4.12.2024
- Die Mietpreisbremse gilt nur bis Ende 2025 - 2.12.2024
- Starker Anstieg der Mieten in 14 deutschen Großstädten - 28.11.2024