Ein Teilzeitstudium kann nach den Regeln des Bafög nicht gefördert werden und führt deshalb nicht zum Leistungsausschluss bei dem Jobcenter (§7 Abs. 5 Satz1 SGB II).
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – L 14 AS 189/21
Ein Teilzeitstudium kann nach den Regeln des Bafög nicht gefördert werden und führt deshalb nicht zum Leistungsausschluss bei dem Jobcenter (§7 Abs. 5 Satz1 SGB II).
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – L 14 AS 189/21