Ein Teilzeitstudium kann nach den Regeln des Bafög nicht gefördert werden und führt deshalb nicht zum Leistungsausschluss bei dem Jobcenter (§7 Abs. 5 Satz1 SGB II).
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern – L 14 AS 189/21
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Die Mietpreisbremse gilt nur bis Ende 2025 - 2.12.2024
- Starker Anstieg der Mieten in 14 deutschen Großstädten - 28.11.2024
- Zahl der Armen in Deutschland steigt immer weiter - 25.11.2024