In einem aktuellen Fall hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass eine Pflegekraft, die während der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der Corona-Zeit keinen Impfnachweis vorlegen konnte, nicht abgemahnt werden durfte. Diese Abmahnung der Pflegekraft sei unrechtmäßig und aus der Personalakte zu entfernen.
Bundesarbeitsgericht (BAG) – Az. 5 AZR 192/23