Eine Sperrzeit wegen fehlendem Nachweis von Eigenbemühungen setzt voraus, dass die Arbeitsagentur vorher beim Festlegen der Eigenbemühungen ausdrücklich ihre Leistungen beschreibt, etwa die Übernahme von Bewerbungskosten oder Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen.
BSG, B 11 AL 5/16 R vom 4.4.2017, nach Sozialinfo 2/2017
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024