Einen Arbeitnehmer, der in vier Monaten nach 45 Beitragsjahren in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen kann, darf das Jobcenter nicht vier Monate vor Renteneintritt auf eine geminderte Altersrente verweisen und für ihn einen Rentenantrag stellen. Ein zusätzlicher Bezug von Alg II für vier Monate lang sei angesichts der zu erwartenden Rentenbezugsdauer von 20 Jahren so kurz, dass ein Verweis auf vorzeitige und geminderte Rente nicht zuzumuten ist. In der Unbilligkeitsverordnung sei der Eintritt in eine ungekürzte Rente „in nächster Zukunft“ als Grund genannt, wann ein Zwang zu einer Rente mit Abschlägen unbillig sei. Das Jobcenter dürfe die „nächste Zukunft“ nicht starr als „ in längstens drei Monaten“ interpretieren.
BSG, B 14 AS 1/18 vom 9.8.2018
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